Prämie von 1.000€ für dein neues, 100% elektrisch betriebenes leichtes Fahrzeug*
*Förderfähigkeitsbedingungen:
- Fahrzeug mit 100 % Elektroantrieb des Typs:
Vierrad;
Zweirad;
Leichtkraftrad (125 cm3):
Moped (Scooter und Pedelec45).
- Prämie ist natürlichen Personen und juristischen Personen im Sinne des Privatrechts vorbehalten (Gebietsansässige oder Gebietsfremde)
- Prämie wird dem Eigentümer des Fahrzeugs gewährt; im Falle von Leasing wird die Prämie dem Fahrzeughalter gewährt, wenn der Eigentümer auf die Förderung verzichtet
- Fahrzeug zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. März 2021 bestellt (Datum des Kaufvertrags)
- Fahrzeug wurde spätestens am 31. Dezember 2021 erstmals in Luxemburg für den Verkehr zugelassen und wurde noch nicht im Ausland zugelassen
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs im Großherzogtum von 7 Monaten durch den Antragsteller
- Prämie in Höhe von 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer des Fahrzeugs, nicht mehr als 1.000 €
- Prämie kann mit anderen Prämien kombiniert werden.
* Für Fahrzeuge, die vor dem 11. Mai 2020 bestellt wurden und zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 erstmals in Luxemburg für den Verkehr zugelassen werden und noch nicht im Ausland zugelassen wurden, gilt weiterhin die Prämie von 25 % der Kosten ohne MwSt. des Fahrzeugs, mit einem Höchstbetrag von 500 €.
Antrag
Der Antrag kann bei der Umweltverwaltung frühestens 7 Monate nach der 1. Zulassung gestellt werden, folgende Dokumente sind hierzu nötig:
das Antragsformular (verfügbar auf Guichet.lu)**;
die quittierte Rechnung, aus der die folgenden Informationen hervorgehen müssen:
Vor- und Nachname des Antragstellers
Fahrzeugtyp;
Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer;
die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
die Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs (COC);
eine Kopie des Kaufvertrags des Fahrzeugs, wenn der Kaufvertrag zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. März 2021 einschließlich abgeschlossen wird und das Fahrzeug zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 einschließlich erstmals in Betrieb genommen wird.
**Antragsformulare werden nach der Veröffentlichung des Gesetzes zur Verfügung stehen.